Was Diabetespatienten beim Autofahren beachten müssen und welche Rechte sie haben
Die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) gibt eine Orientierung, wie Menschen mit Diabetes sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Sie beinhaltet Handlungsempfehlungen und Hinweise, wie Betroffene ihre Rechte gegenüber Ärzten und Behörden wahren, wenn es um die Fahreignung und Fahrsicherheit geht.
Die Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) basiert auf den Erkenntnissen der wissenschaftlichen S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr. Sie macht Betroffene, ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld (Arbeitsstelle, Behörden etc.) mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema „Diabetes und Straßenverkehr“ vertraut. Die Leitlinie gibt Empfehlungen und rechtliche Grundlagen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr.
Menschen mit Diabetes verursachen nicht häufiger Unfälle als stoffwechselgesunde Kraftfahrer. Entscheidend sind eine gute therapeutische Einstellung und die vorausschauende Versorgung des Diabetes durch den Betroffenen. Die Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ sorgt bei Kraftfahrern mit Diabetes mit Empfehlungen, Hinweisen und Ratschlägen für mehr Sicherheit. Der Erhalt der privaten und beruflichen Mobilität und damit die Teilhabe am täglichen Leben sind für Menschen mit Diabetes ein Stück Lebensqualität.
Die Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ informiert über:
- Unterzuckerungen, Stoffwechselentgleisungen, chronische erhöhte Blutzuckerwerte u.a.
- Diabetische Folgeerkrankungen
- diabetesbedingte Begleiterkrankungen
- altersspezifische Besonderheiten
- betriebsmedizinisches und verkehrsmedizinisches Gutachten
- rechtliche Gesichtspunkte
- Empfehlungen für Kraftfahrer mit Diabetes (Behandlung mit Sulfonylharnstoffen u./o. Insulin)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Rat & Hilfe, Wörterbuch und hilfreiche Links